Beschluss (EU) 2017/1248 des Rates vom 11. Juli 2017 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden
Text
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Article 1
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits sowie die Anhänge und Protokolle zu diesem Abkommen (im Folgenden „Abkommen“) werden bezüglich des Artikels 17 im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 486 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor, um der Zustimmung der Union Ausdruck zu verleihen, durch das Abkommen gebunden zu sein .
Article 3
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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