Beschluss (EU) 2017/1249 des Rates vom 16. Juni 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Text
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Article 1
Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die Notifikation nach Artikel 19 Absatz 2 des Übereinkommens vor, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch dieses Übereinkommen gebunden zu sein.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .
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