Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1281 der Kommission vom 13. Juli 2017 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von L-Ergothionein als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4844)
Text
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Article 1
L-Ergothionein gemäß der Spezifikation in Anhang I darf unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2002/46/EG für die in Anhang II aufgeführten Verwendungszwecke und mit den dort aufgeführten Höchstgehalten als neuartige Lebensmittelzutat für Nahrungsergänzungsmittel für die allgemeine Bevölkerung, ausgenommen Säuglinge und Kleinkinder sowie Schwangere und Stillende, in der Union in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die Bezeichnung des mit diesem Beschluss zugelassenen L-Ergothioneins, die in der Kennzeichnung der Lebensmittel anzugeben ist, lautet „L-Ergothionein“.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Tetrahedron, 14, avenue de l'Opéra, 75001 Paris, Frankreich, gerichtet.
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