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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2017/1504 des Rates vom 24. August 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

CELEX
32017D1504
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-08-24
In force since
2019-08-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(7 Das Verbot gemäß Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 gilt nicht, a) sofern der Sanktionsausschuss im Einzelfall festgestellt hat, dass eine Ausnahme erforderlich ist, um die Arbeit von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zu erleichtern, die Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der DVRK zugunsten der Zivilbevölkerung in der DVRK durchführen, b) für Finanztransaktionen mit der Foreign Trade Bank oder der Korean National Insurance Company (KNIC), wenn solche Transaktionen einzig und alleine dem Betrieb diplomatischer Vertretungen in der DVRK oder humanitären Tätigkeiten, die von oder in Abstimmung mit den Vereinten Nationen durchgeführt werden, dienen.“

Article 36a

Abweichend von den Maßnahmen, die mit den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017) und 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrates verhängt wurden, erteilt die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats die erforderliche Genehmigung, sofern der Sanktionsausschuss festgestellt hat, dass eine Ausnahme erforderlich ist, um die Arbeit von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zu erleichtern, die Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der DVRK zugunsten der Zivilbevölkerung in der DVRK durchführen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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