Beschluss (EU) 2017/1508 der Kommission vom 28. August 2017 über das Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist im Anhang festgelegt.
Article 2
EMAS-registrierte Organisationen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie müssen dem branchenspezifischen Referenzdokument gemäß Artikel 1 Rechnung tragen und entsprechend die relevanten Teile des Referenzdokuments bei der Entwicklung und Anwendung ihres Umweltmanagementsystems mit Blick auf die Umweltprüfungen berücksichtigen; die im branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren zur Berichterstattung über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren Umweltaspekte verwenden, die sie in ihrer Umwelterklärung angeben; in ihrer Umwelterklärung angeben, auf welche Weise die relevanten bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte zur Bewertung ihrer Umweltleistung und der entsprechenden Einflussfaktoren berücksichtigt wurden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am neunzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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