Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1791 der Kommission vom 4. Oktober 2017 zur Feststellung, dass eine vorübergehende Aussetzung des Präferenzzolls nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für Einfuhren von Bananen mit Ursprung in Guatemala nicht angemessen ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Eine vorübergehende Aussetzung des Präferenzzolls auf Einfuhren frischer Bananen, eingereiht in die Position 08030019 der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union und mit Ursprung in Guatemala, ist nicht angemessen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions