Beschluss (EU) 2017/2104 des Rates vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für Qualitätsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE-WP.7) zur Verabschiedung von Vorschlägen für Qualitätsnormen für Obst und Gemüse zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
In Anhang I ist der Standpunkt enthalten, der im Namen der Union in den jährlichen Sitzungen der UNECE-WP.7, bei denen diese aufgerufen ist, neue UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse festzulegen oder bestehende UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse zu ändern, einzunehmen ist.
Article 2
Die jährliche Festlegung des von der Union in den jährlichen Sitzungen der UNECE-WP.7 zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Dieser Beschluss und seine Anhänge werden spätestens für die jährliche Sitzung der UNECE-WP.7 im Jahr 2020 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und gegebenenfalls geändert.
Article 4
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vertreten, die an der UNECE-WP.7 teilnehmen; sie handeln gemeinsam im Interesse der Union.
Article 5
Die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, können in der UNECE-WP.7 in Absprache mit der Kommission geringfügigen Änderungen der Vorschläge für Qualitätsnormen für Obst und Gemüse, die keine Auswirkung auf den Inhalt dieser Vorschläge haben, zustimmen.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions