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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/2104 des Rates vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für Qualitätsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE-WP.7) zur Verabschiedung von Vorschlägen für Qualitätsnormen für Obst und Gemüse zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32017D2104
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-11-06
In force since
2017-11-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Anhang I ist der Standpunkt enthalten, der im Namen der Union in den jährlichen Sitzungen der UNECE-WP.7, bei denen diese aufgerufen ist, neue UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse festzulegen oder bestehende UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse zu ändern, einzunehmen ist.

Article 2

Die jährliche Festlegung des von der Union in den jährlichen Sitzungen der UNECE-WP.7 zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.

Article 3

Dieser Beschluss und seine Anhänge werden spätestens für die jährliche Sitzung der UNECE-WP.7 im Jahr 2020 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und gegebenenfalls geändert.

Article 4

Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vertreten, die an der UNECE-WP.7 teilnehmen; sie handeln gemeinsam im Interesse der Union.

Article 5

Die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, können in der UNECE-WP.7 in Absprache mit der Kommission geringfügigen Änderungen der Vorschläge für Qualitätsnormen für Obst und Gemüse, die keine Auswirkung auf den Inhalt dieser Vorschläge haben, zustimmen.

Article 6

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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