Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2017/2222 der Kommission vom 30. November 2017 zur Änderung der Entscheidung 90/178/Euratom, EWG, mit der Luxemburg ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7857)
Text
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Article 2a
Abweichend von Artikel 2 Absatz 3 dieser Entscheidung wird Luxemburg ermächtigt, zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 für die in Anhang X Teil B Nummer 10 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates genannten Umsätze 0,05 % der vorläufigen Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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