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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2017/2223 der Kommission vom 30. November 2017 zur Änderung der Entscheidung 90/177/Euratom, EWG, mit der Belgien ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7860)

CELEX
32017D2223
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-11-30
In force since
2017-12-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Artikel 2 der Entscheidung 90/177/Euratom, EWG erhalten die Punkte 5 und 6 folgende Fassung: „5. bis zum 31. Dezember 2020 Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung von Luftfahrzeugen, die von staatlichen Einrichtungen verwendet werden, einschließlich der Gegenstände, die in diese Luftfahrzeuge eingebaut sind oder ihrem Betrieb dienen (Anhang X Teil B Nummer 11 der Richtlinie 2006/112/EG ); 6. bis zum 31. Dezember 2020 Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung von Kriegsschiffen (Anhang X Teil B Nummer 12 der Richtlinie 2006/112/EG).

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.

Relations

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