Beschluss (EU) 2017/2270 des Rates vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Text
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Article 1
Das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Vorsitz in dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 56 des Abkommens. Die Union bzw. die Union und die Mitgliedstaaten sind je nach Beratungsgegenstand im Gemischten Ausschuss vertreten.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 63 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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