Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2350 des Rates vom 9. August 2016 über die Verhängung einer Geldbuße gegen Portugal wegen des Versäumnisses, wirksame Maßnahmen zur Beendigung des übermäßigen Defizits zu treffen
Text
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Article 1
Von der Geldbuße von 0,2 % des BIP, die wegen des Versäumnisses, der Ratsempfehlung vom 21. Juni 2013 entsprechend wirksame Maßnahmen zu treffen, gegen Portugal zu verhängen wäre, wird abgesehen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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