Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2379 der Kommission vom 18. Dezember 2017 über die Anerkennung des Berichts Kanadas mit Angaben zu den typischen Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen gemäß der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8801)
Text
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Article 1
Die Kommission ist der Auffassung, dass der von Kanada am 14. März 2016 zur Anerkennung eingereichte Bericht für die Zwecke des Artikels 17 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Rapssamen in den mit den Regionen der NUTS-Ebene 2 vergleichbaren Regionen Kanadas zurückgehen. Eine Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.
Article 2
Dieser Beschluss gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Ändern sich Inhalt oder Umstände des Berichts, dessen Anerkennung am 14. März 2016 bei der Kommission beantragt wurde, in einer Weise, die sich auf die Voraussetzungen für die gemäß Artikel 1 erfolgte Anerkennung auswirken könnte, sind diese Änderungen der Kommission unverzüglich zu melden. Die Kommission prüft die gemeldeten Änderungen im Hinblick darauf, ob der Bericht weiterhin genaue Daten enthält.
Article 3
Wird eindeutig nachgewiesen, dass die im Bericht enthaltenen Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von in Kanada hergestellten Rapssamen zurückgehen, nicht mehr genau sind, kann die Kommission diesen Beschluss widerrufen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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