Beschluss (EU) 2017/2423 des Rates vom 11. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Assoziationsrat EG-Türkei im Namen der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 2 zum Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse einzunehmen ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der von der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Türkei zur Änderung des Protokolls 2 zum Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse einzunehmen ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrats EU-Türkei, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Anhang des Protokolls 2 zu dem Beschluss 1/98 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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