Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 19/01/2017 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.8074 - SCHNEIDER ELECTRIC / DB ENERGIE / INNO2GRID JV) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
32017M8074
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2017-01-19
In force since
2017-01-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

m8074.docx EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 19.01.2017 C(2017) 382 Finale NICHTVERTRAULICHE FASSUNG Sache M.8074 - SCHNEIDER ELECTRIC / DB ENERGIE / INNO2GRID JV 1 2 Kommissionsbeschluss nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des R ates u nd Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Am 9. Dezember 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Schneider Electric GmbH (Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Schneider Electric SE , und das Unternehmen DB Energie GmbH (Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG , erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontroll verordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen inno2grid (Deutschland) .

3 2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig : - Schneider Electric SE ist in den Gebieten elektrische Energieverteilung, Energie-Management und industrielle Automation tätig und bietet integrierte Lösungen für Energie und Infrastruktur, industrielle Prozesse, Maschinen- und Industrieausrüstung, Gebäudeautomatisierung, Rechenzentren und Datennetze sowie Wohngebäude . - Die Deutsche Bahn AG ist ein Verkehrs- und Logistikunternehmen in Europa mit zahlreichen Tochterunternehmen, die in den Bereichen Personenverkehr, Infrastruktur und Transport und Logistik tätig sind.

Die DB Energie stellt die Energiesparte der Deutschen Bahn AG dar. Geschäftsgegenstand der DB Energie ist die Erzeugung, Beschaffung und Bereitstellung von Energieträgern. - inno2grid ist im Bereich der Entwicklung, Beratung, Planung, sowie der Erprobung, Realisierung, des Betriebs und Vertriebs von dezentralen, intelligenten Energieinfrastrukturen und damit zusammenhängenden nachhaltigen und vernetzten Mobilitätslösungen tätig. 3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a und 5 Buchstabe c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr.

139/2004 des Rates 4 fällt. 4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens. Für die Kommission (unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Generaldirektor (1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert.

So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet . (2) ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 ( „ EWR-Abkommen “ ). (3) Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union , C 476 vom 20.12.2016 , S. 16 . (4) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5 .

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions