Verordnung (EU) 2017/334 der Kommission vom 27. Februar 2017 zur Berichtigung der bulgarischen, der deutschen, der estnischen und der niederländischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission wird wie folgt berichtigt: 1. Betrifft nur die niederländische Sprachfassung. 2. Punkt 145.A.70(a) Nummer 6 von Anhang II (Teil 145) erhält folgende Fassung: „6. eine Liste des freigabeberechtigten Personals, des Unterstützungspersonals und gegebenenfalls des Personals für die Prüfung der Lufttüchtigkeit und des für die Entwicklung und die Bearbeitung des Instandhaltungsprogramms zuständigen Personals, mit Angabe des jeweiligen Genehmigungsumfangs;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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