Durchführungsverordnung (EU) 2017/455 der Kommission vom 15. März 2017 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus fermentum (NCIMB 41636), Lactobacillus plantarum (NCIMB 41638) und Lactobacillus rhamnosus (NCIMB 41640) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Hunde (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Konservierungsstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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