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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2017/678 der Kommission vom 10. April 2017 zur zollamtlichen Erfassung der aus Sri Lanka versandten Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse Sri Lankas angemeldet oder nicht, soweit das sri-lankische Unternehmen City Cycle Industries betroffen ist

CELEX
32017R0678
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-04-10
In force since
2017-04-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Zollbehörden werden nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die in die Europäische Union getätigten Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die unter den KN-Codes ex87120030 und ex87120070 (TARIC-Codes 8712003010, 8712007091) eingereiht sind und aus Sri Lanka versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse Sri Lankas angemeldet oder nicht, zollamtlich zu erfassen, soweit City Cycle Industries (TARIC-Zusatzcode B131) betroffen ist. Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

2 Alle interessierten Parteien können innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung dieser Verordnung unter Vorlage sachdienlicher Beweise schriftlich Stellung nehmen oder eine Anhörung beantragen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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