Durchführungsverordnung (EU) 2017/1329 der Kommission vom 17. Juli 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates hinsichtlich der Bedingungen für die Inanspruchnahme eines im GATT gebundenen und den Vereinigten Staaten von Amerika zugewiesenen EU-Kontingents für Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Text
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Article 1
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 wird in der Zeile für die laufende Nummer 09.0096 in der Spalte mit der Überschrift „Zollsatz (in %)“ die Fußnote mit dem Wortlaut „Die Inanspruchnahme des Zollkontingents ist an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß den Bestimmungen der Artikel 55 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden.“ gestrichen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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