Durchführungsverordnung (EU) 2017/1422 der Kommission vom 4. August 2017 zur Benennung des Referenzzentrums der Europäischen Union mit Zuständigkeit für den wissenschaftlichen und technischen Beitrag zur Harmonisierung und Verbesserung der Methoden für die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Folgendes Zentrum wird als Referenzzentrum der Europäischen Union mit Zuständigkeit für den wissenschaftlichen und technischen Beitrag zur Harmonisierung und Verbesserung der Methoden für die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern benannt: Interbull Centre Department of Animal Breeding and Genetics Swedish University of Agricultural Science — SLU Ulls väg 26 Box 7023 SE-750 07 Uppsala Schweden
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. November 2018.
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