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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1440 der Kommission vom 8. August 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Vernetzung der einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR. )

CELEX
32017R1440
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-08-08
In force since
2017-08-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 wird folgender Absatz angefügt: „Die Verbindung eines Mitgliedstaats zum ERRU gilt als hergestellt, wenn die Verbindungs-, Integrations- und Leistungstest nach den Anweisungen und unter der Aufsicht der Kommission abgeschlossen wurden. Die Höchstdauer der Tests beträgt sechs Monate. Im Falle eines Fehlschlagens der oben genannten Tests ergreift die Kommission entsprechende Maßnahmen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Kommission ihre Unterstützung der Tests einstellen, bis der Mitgliedstaat nachweist, dass im Hinblick auf die Verbindung zum ERRU auf nationaler Ebene ausreichende Fortschritte erzielt worden sind.“.

Article 2

Die Anhänge I, III, VI, VII und VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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