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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1575 der Kommission vom 23. Juni 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/242 mit Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsweise der Beiräte im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik

CELEX
32017R1575
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2017-06-23
In force since
2017-10-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Auf der Grundlage der Meldungen der sektorspezifischen Organisationen und der anderen Interessengruppen für die ihnen jeweils gewährten Sitze ernennt die Generalversammlung einen Exekutivausschuss von bis zu 25 Mitgliedern. Nach Konsultation der Kommission kann die Generalversammlung beschließen, einen Exekutivausschuss von bis zu 30 Mitgliedern zu benennen, damit kleine Flotten angemessen vertreten werden.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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