Durchführungsverordnung (EU) 2017/1903 der Kommission vom 18. Oktober 2017 über die Zulassung der Zubereitungen aus Pediococcus parvulus DSM 28875, Lactobacillus casei DSM 28872 und Lactobacillus rhamnosus DSM 29226 als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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