Durchführungsverordnung (EU) 2017/1907 der Kommission vom 18. Oktober 2017 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (KKP/593/p und KKP/788/p) und Lactobacillus buchneri (KKP/907/p) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Rinder und Schafe (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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