Delegierte Verordnung (EU) 2017/2056 der Kommission vom 22. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 522/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die detaillierte Regelung der Grundsätze für die Auswahl und Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung
Text
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Article 1
„6 Die Laufzeit einer innovativen Maßnahme beträgt höchstens vier Jahre.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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