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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2017/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik

CELEX
32017R2092
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2017-11-15
In force since
2017-11-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

6 Wird kein Mehrjahresplan oder kein Bewirtschaftungsplan gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 für die betreffende Fischerei angenommen, so wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 46 der vorliegenden Verordnung zur vorübergehenden Festlegung spezifischer Rückwurfpläne zu erlassen, die die Spezifikationen gemäß Absatz 5 Buchstaben a bis e dieses Artikels enthalten und zunächst für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren gelten, welcher um einen weiteren Zeitraum von insgesamt drei Jahren verlängert werden kann. Die Mitgliedstaaten können gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung bei der Erstellung solcher Pläne im Hinblick auf den Erlass solcher Rechtsakte oder die Vorlage eines Vorschlags gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch die Kommission zusammenarbeiten.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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