Durchführungsverordnung (EU) 2017/2197 der Kommission vom 27. November 2017 über die Erstattung der vom Haushaltsjahr 2017 übertragenen Mittel gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Im Anhang dieser Verordnung ist die Höhe der Mittel festgesetzt, die gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vom Haushaltsjahr 2017 übertragen werden und die gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 den Mitgliedstaaten für die Erstattung an die Endempfänger bereitgestellt werden, die im Haushaltsjahr 2018 von dem Anpassungssatz betroffen sind. Die Mittel, die übertragen werden, unterliegen dem Übertragungsbeschluss der Kommission gemäß Artikel 169 Absatz 3 Unterabsatz 5 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.
Article 2
Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erstattung der übertragenen Mittel kommen nur dann für eine Unionsfinanzierung in Betracht, wenn die betreffenden Beträge vor dem 16. Oktober 2018 an die Begünstigten ausgezahlt wurden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2017.
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