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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2017/2228 der Kommission vom 4. Dezember 2017 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

CELEX
32017R2228
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2017-12-04
In force since
2017-12-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2

Ab dem 25. September 2018 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung beschränkten Stoffe enthalten und nicht den durch diese Verordnung eingeführten Beschränkungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 25. Dezember 2018 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung beschränkten Stoffe enthalten und nicht den durch diese Verordnung eingeführten Beschränkungen entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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