Beschluss (EU) 2018/667 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2018 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018 (EZB/2018/12)
Text
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Article 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018
1 Der nach Anhang I berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018 beläuft sich auf 474785269 EUR.
2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 428485342 EUR, b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 46299927 EUR. Die Aufteilung des zu zahlenden Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018 je Kategorie ist in Anhang II dargestellt.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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