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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/593 des Rates vom 16. April 2018 zur Ermächtigung der Italienischen Republik, eine von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen

CELEX
32018D0593
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-04-16
In force since
2018-07-01
End of validity
2027-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Artikel 218 der Richtlinie 2006/112/EG wird Italien ermächtigt, nur dann Rechnungen in Form von Dokumenten oder Mitteilungen in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn sie von Steuerpflichtigen ausgestellt werden, die im italienischen Hoheitsgebiet ansässig sind und die nicht die in Artikel 282 der Richtlinie 2006/112/EG genannte Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen.

Article 2

Abweichend von Artikel 232 der Richtlinie 2006/112/EG wird Italien ermächtigt, eine Bestimmung zu erlassen, wonach die Empfänger von Rechnungen, die im italienischen Hoheitsgebiet ansässige Steuerpflichtige ausstellen, der Ausstellung dieser Rechnungen in elektronischer Form nicht zustimmen müssen, sofern sie nicht von Steuerpflichtigen ausgestellt werden, die die in Artikel 282 der Richtlinie 2006/112/EG genannte Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen.

Article 3

Italien teilt der Kommission die in den Artikeln 1 und 2 genannten nationalen Maßnahmen, mit denen die Ausnahmen durchgeführt werden, mit.

Article 4

Dieser Beschluss gilt vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2021. Sollte Italien die Verlängerung der in Artikel 1 und 2 genannten Ausnahmen für erforderlich halten, so legt es der Kommission zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung einen Bericht vor, in dem die Wirksamkeit der in Artikel 3 genannten nationalen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung sowie bei der Vereinfachung der Steuererhebung bewertet wird. In diesem Bericht ist auch zu evaluieren, wie sich diese Maßnahmen auf die Steuerpflichtigen auswirken und ob sie insbesondere zu einer Zunahme von Verwaltungslasten und -kosten führt.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

Relations

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