Beschluss (GASP) 2018/716 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Text
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Article 1
„(2 Ziel der EUTM Mali ist die Deckung der operativen Erfordernisse der malischen Streitkräfte und der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel durch Bereitstellung a) von Unterstützung bei der Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte, auch durch dezentralisierte Tätigkeiten in den Regionen, sowie Unterstützung bei der Wissensvermittlung in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte; b) eines Beitrags — auf Antrag Malis und in Abstimmung mit der MINUSMA — zu dem auf dem Friedensabkommen beruhenden Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung im Wege der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, um den Wiederaufbau integrativer malischer Streitkräfte zu erleichtern; c) von Unterstützung für den Prozess der G5 Sahel durch gezielte Unterstützung bei der Beratung und Ausbildung im Hinblick auf die Herstellung der operativen Einsatzfähigkeit der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel.“
„(2 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUTM Mali für den Zeitraum vom 19. Mai 2018 bis zum 18. Mai 2020 dienende Betrag beläuft sich auf 59743047,00 EUR. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/528 des Rates genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 %, und der in Artikel 34 Absatz 3 des genannten Beschlusses genannte Prozentsatz für Mittelbindungen beträgt 30 %.
„(2 Das Mandat der EUTM Mali endet am 18. Mai 2020.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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