Beschluss (EU) 2018/754 des Rates vom 14. Mai 2018 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Text
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Article 1
Das Protokoll über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden das „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 16 des Protokolls im Namen der Union vor .
Article 3
Vorbehaltlich der im Anhang aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den Gemischten Ausschuss anzunehmenden Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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