Durchführungsbeschluss der Kommission vom 3. August 2018 über die Veröffentlichung des Einzigen Dokuments gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Fundstelle der Produktspezifikation für einen Namen im Weinsektor im Amtsblatt der Europäischen Union (Uhlen Laubach (g.U.))
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Das Einzige Dokument gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und die Fundstelle der Produktspezifikation für den Namen „Uhlen Laubach“ (g.U.) sind im Anhang dieses Beschlusses wiedergegeben. Im Einklang mit Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union Einspruch gegen den Schutz des in Absatz 1 angeführten Namens eingelegt werden.
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