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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/993 der Kommission vom 11. Juli 2018 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1218 und (EU) 2017/1219 in Bezug auf die Dauer des Übergangszeitraums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4312) (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32018D0993
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-07-11
In force since
2018-07-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2011/382/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 22. Dezember 2018 verwendet werden.“

Article 2

„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2012/720/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“

Article 3

„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2011/263/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“

Article 4

„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2011/264/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“

Article 5

„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2012/721/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“

Article 6

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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