Beschluss (EU) 2018/993 der Kommission vom 11. Juli 2018 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1218 und (EU) 2017/1219 in Bezug auf die Dauer des Übergangszeitraums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4312) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2011/382/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 22. Dezember 2018 verwendet werden.“
Article 2
„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2012/720/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“
Article 3
„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2011/263/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“
Article 4
„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2011/264/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“
Article 5
„(3 Die nach den Kriterien des Beschlusses 2012/721/EU vergebenen Lizenzen für EU-Umweltzeichen können noch bis zum 26. Dezember 2018 verwendet werden.“
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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