Beschluss (EU) 2018/1030 des Rates vom 13. Juli 2018 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates ermächtigt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die in dem Abkommen vorgesehene Notifizierung vorzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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