Beschluss (EU) 2018/1031 des Rates vom 13. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien (im Folgenden „Vereinbarung“) im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses der genannten Vereinbarung — genehmigt .
Article 2
Der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung, die diesem Beschluss beigefügt ist, wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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