Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1037 der Kommission vom 20. Juli 2018 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von kohlenstoffarmem Ferrochrom mit Ursprung in der Volksrepublik China, der Russischen Föderation und der Türkei
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Ferrochrom mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,05 und höchstens 0,5 GHT mit Ursprung in der VR China, Russland und der Türkei, das derzeit unter dem KN-Code 72024950 eingereiht wird, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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