Beschluss (EU) 2018/1069 des Rates vom 26. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire wird — vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls — genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Gemäß Artikel 13 des Protokolls wird das Protokoll ab der Unterzeichnung — vorbehaltlich des Abschlusses der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren — vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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