Beschluss (EU) 2018/1089 des Rates vom 22. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Text
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Article 1
Die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut der Übereinkunft ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 44 Absatz 2 der Übereinkunft vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Die Kommission vertritt die Union in dem mit Artikel 41 der Übereinkunft geschaffenen Gemischten Ausschuss; sie wird dabei von Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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