Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Dezember 2018 über die Veröffentlichung des Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Namen „Gönci kajszibarack“ (g. g. A.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article Artikel
Der Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014, einschließlich des geänderten Einzigen Dokuments und der Fundstelle der Produktspezifikation, für den eingetragenen Namen „Gönci kajszibarack“ (g. g. A.) findet sich im Anhang dieses Beschlusses. Im Einklang mit Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 kann innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union gegen die Änderung gemäß Absatz 1 dieses Artikels Einspruch erhoben werden.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions