Beschluss (GASP) 2018/1247 des Rates vom 18. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
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Article 1 Mission
Die Union richtet eine GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger ein, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen (EUCAP Sahel Niger) und ihre Kapazitäten zur Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität zu verbessern.
Article 2 Ziele
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in Sahel ermöglicht die EUCAP Sahel Niger den nigrischen Behörden, die erforderlichen strategischen Rahmen zu entwickeln und vorhandene Strategien weiter praktisch umzusetzen. Die EUCAP Sahel Niger trägt auch dazu bei, dass die verschiedenen Sicherheitsakteure Nigers bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen integrierten, multidisziplinären, kohärenten und nachhaltigen, auf den Menschenrechten beruhenden Ansatz erarbeiten. Sie unterstützt zudem die zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräfte, Strategien, Techniken und Verfahren zur wirksamen Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration zu entwickeln.
Article 3 Aufgaben
1 Um die in Artikel 2 festgelegten Ziele zu erreichen, wird die EUCAP Sahel Niger a) die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren des Sicherheitsbereichs in Niger verbessern, die Entwicklung strategischer Rahmen unterstützen und die in diesem Bereich vorhandenen Strategien weiter praktisch umsetzen; b) die Kapazitäten der nigrischen Sicherheitskräfte bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität durch Beratung, Ausbildung und gegebenenfalls Anleitung stärken; c) zur Unterstützung der Ziele der Union im Bereich Migration den nigrischen Sicherheitskräften bei der Entwicklung von Verfahren und Techniken zur wirksamen Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität durch strategische Beratung und Ausbildung, unter anderem betreffend die Grenzkontrolle, zur Seite stehen; d) die regionale und internationale Koordinierung bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und irregulärer Migration erleichtern.
2 Die EUCAP Sahel Niger legt den Schwerpunkt auf die in Absatz 1 genannten Maßnahmen, die auch in Abstimmung mit den nigrischen Streitkräften zur Verbesserung der Kontrolle des Territoriums Nigers beitragen.
3 Bei der Ausführung ihrer Aufgaben strebt die EUCAP Sahel Niger eine nachhaltige Entwicklung der nigrischen Fähigkeit zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität insbesondere durch Verbesserungen des nigrischen Personalressourcenmanagements, seines Logistikbereichs und seiner Schulungsmaßnahmen in diesem Bereich an.
4 Die EUCAP Sahel Niger hat keine Exekutivbefugnisse.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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