Beschluss (EU) 2018/1505 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 werden Bulgarien aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union 2258225 EUR, Griechenland 2535796 EUR, Litauen 16918941 EUR und Polen 12279244 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 12. September 2018.
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