Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1803 der Kommission vom 20. November 2018 zur Ermächtigung Frankreichs, gemäß der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Vereinbarung mit Saint-Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien beziehungsweise Wallis und Futuna zu schließen, damit Geldtransfers zwischen Frankreich und diesen Gebieten wie Geldtransfers innerhalb Frankreichs behandelt werden können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7434)
Text
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Article 1
Frankreich wird gestattet, eine Vereinbarung mit Saint-Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien beziehungsweise Wallis und Futuna zu schließen, damit Geldtransfers zwischen all diesen Gebieten und Frankreich für die Zwecke der Verordnung (EU) 2015/847 wie Geldtransfers innerhalb Frankreichs behandelt werden können.
Article 2
Die Entscheidung 2009/853/EG wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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