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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2018/1887 der Kommission vom 30. November 2018 zur Änderung der Entscheidung 90/176/Euratom, EWG, mit der Frankreich ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7866)

CELEX
32018D1887
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-11-30
In force since
2018-12-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2c

Abweichend von Artikel 2 Absatz 3 dieser Entscheidung wird Frankreich ermächtigt, zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 für die in Anhang X Teil B Nummer 8 der Richtlinie 2006/112/EG genannten Umsätze 0,02 % der vorläufigen Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

Relations

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