Durchführungsverordnung (EU) 2018/111 der Kommission vom 12. Januar 2018 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [„Bayerisches Rindfleisch“/„Rindfleisch aus Bayern“ (g.g.A.)]
Text
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Article 1
Die Änderung der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Spezifikation für die Bezeichnung „Bayerisches Rindfleisch“/„Rindfleisch aus Bayern“ (g.g.A.) wird genehmigt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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