Durchführungsverordnung (EU) 2018/129 der Kommission vom 25. Januar 2018 zur Zulassung von aus Corynebacterium glutamicum KCCM 80099 hergestelltem L-Arginin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ angehört, wird unter den ebenfalls im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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