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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2018/276 der Kommission vom 23. Februar 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 im Hinblick auf die Festlegung von Etappenzielen und Vorgaben für Outputindikatoren im Leistungsrahmen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

CELEX
32018R0276
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2018-02-23
In force since
2018-02-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„3 Etappenziele und Vorgaben für einen Outputindikator beziehen sich auf die Werte, die durch Vorhaben erzielt wurden, bei denen alle Maßnahmen, die zu Outputs führen, vollständig durchgeführt worden sind, aber nicht unbedingt alle entsprechenden Zahlungen geleistet wurden, oder auf die Werte, die durch Vorhaben erzielt wurden, die angelaufen sind, bei denen jedoch manche der Maßnahmen, die zu Outputs führen, noch nicht beendet sind, oder auf beides.“

„4 Wenn die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Teil einer Prioritätsachse gemäß Artikel 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in die Programmplanung einbezogen werden, wird ein separater Leistungsrahmen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen aufgestellt, und das Erreichen der zugehörigen Etappenziele und Vorgaben wird getrennt vom anderen Teil der Prioritätsachse bewertet.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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