Durchführungsverordnung (EU) 2018/1106 der Kommission vom 8. August 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Mustern für die Konformitätserklärung, die Administratoren signifikanter und nicht signifikanter Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates zu veröffentlichen und zu pflegen haben (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1 Muster für die Konformitätserklärung
1 Das Muster für die in Artikel 25 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/1011 genannte Konformitätserklärung ist in Anhang I der vorliegenden Verordnung enthalten.
2 Das Muster für die in Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1011 genannte Konformitätserklärung ist in Anhang II der vorliegenden Verordnung enthalten.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. Oktober 2018.
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