Durchführungsverordnung (EU) 2018/1235 der Kommission vom 12. September 2018 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben „Αγκινάρα Ιρίων“ (Agkinara Irion) (g.g.A.)
Text
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Article 1
Der Name „Αγκινάρα Ιρίων“ (Agkinara Irion ) (g.g.A.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.6. — Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet — gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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