Durchführungsverordnung (EU) 2018/1473 der Kommission vom 2. Oktober 2018 zur Festsetzung der bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in Form von Ankauf, Lagerung und Absatz der Lagerbestände anzuwendenden Zinssätze für das Rechnungsjahr 2019 des EGFL
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für die zulasten des Rechnungsjahres 2019 des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zu verbuchenden Ausgaben für die Finanzierungskosten der aus den Mitgliedstaaten stammenden Mittel für den Ankauf der Interventionserzeugnisse werden die Zinssätze gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 906/2014 in Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a derselben Verordnung auf 0 % festgesetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2018.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions