Durchführungsverordnung (EU) 2018/1558 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Zulassung eines neuen Verwendungszwecks der Zubereitung aus Lactobacillus acidophilus (CECT 4529) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Hunde und Katzen (Zulassungsinhaber: Centro Sperimentale del Latte) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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